Beitragsordnung

Auszug aus der aktuell gültigen Beitragsordnung

                      

Aufnahmegebühr:

Dies ist eine durch Vollmitglieder einmal zu zahlende Gebühr in Höhe von 500,00 EURO pro Person oder 750,00 EURO pro Ehepaar (bzw. eheänlicher Lebensgemeinschaft lebende Paare).

Fernmitglieder zahlen eine einmalige Aufnahmegebühr von 250,00 €.



Jahresgebühr:

Voll-Mitglieder

975,00 EURO
Zweitmitglieder: Zweitmitglieder sind Mitglieder mit bereits bestehender Mitgliedschaft in einem anderen, dem Deutschen Golf-Verband angeschlossenen Club, deren ständiger Wohnsitz mehr als 50   Straßenkilometer von der Clubanlage Verden-Walle entfernt ist)   

600,00 EURO
Zeit- (oder Jahres-) Mitglieder (Zeit-Mitglieder zahlen keine Aufnahmegebühr, aber einen erhöhten Jahrebeitrag. Ihre Mitgliedschaft ist auf 12 Monate befristet, sie kann um weitere 12  Monate verlängert werden oder geht in die normale Voll-Mitgliedschaft  über. Bei sofort anschließendem Übergang in die Voll-Mitgliedschaft werden 250,00 EURO je Beitragsjahr - höchstens 500,00 EURO - auf die Aufnahmegebühr angerechnet)

1300,00 EURO
Jugendliche Mitglieder bis einschl. dem 17. Lebensjahr

30,00 EURO
Jugendliche Mitglieder vom 18.-21. Lebensjahr in Ausbildung

65,00 EURO
Jugendliche Mitglieder vom 22.-26. Lebensjahr in Ausbildung

95,00 EURO
Jugendliche und Junioren in Ausbildung bis zum 26. Lebensjahr
(ohne Elternmitgliedschaft)


Passive Mitgliedschaft
130,00 EURO



200,00 Euro

Fernmitgliedschaft                                                                                                                     487,50 €
(1. Wohnsitz mind. 100 km vom GC Verden entfernt)
Anfrage stellen Sie bitte im Sekretariat

Firmenmitgliedschaft                                                                                                           p.P 500,00 €
(min. 3 Mitgliedschaften; Keine Aufnahmegebühr, max. 2 Jahre pro Mitarbeiter)
Anfrage stellen Sie bitte im Sekretariat

Beim Aufnahmeantrag jugendlicher Antragsteller ist die zustimmende Unterschrift des erziehungsberechtigten Club-Mitgliedes erforderlich. Jugend- und Junioren-Mitglieder zahlen die zum Beitrittszeitpunkt geltende Aufnahmegebühr erst mit Eintritt der Volljährigkeit bzw. Beendigung der Ausbildung.