Auszug aus der aktuell gültigen Beitragsordnung
Aufnahmegebühr:
Dies ist eine durch Vollmitglieder einmal zu zahlende Gebühr in Höhe von 500,00 EURO pro Person oder 750,00 EURO pro Ehepaar (bzw. eheänlicher Lebensgemeinschaft lebende Paare).Fernmitglieder zahlen eine einmalige Aufnahmegebühr von 250,00 €.
Jahresgebühr:
| Voll-Mitglieder |
975,00 EURO |
| Zweitmitglieder: Zweitmitglieder sind Mitglieder mit bereits bestehender Mitgliedschaft in einem anderen, dem Deutschen Golf-Verband angeschlossenen Club, deren ständiger Wohnsitz mehr als 50 Straßenkilometer von der Clubanlage Verden-Walle entfernt ist) |
600,00 EURO |
| Zeit- (oder Jahres-) Mitglieder (Zeit-Mitglieder zahlen keine Aufnahmegebühr, aber einen erhöhten Jahrebeitrag. Ihre Mitgliedschaft ist auf 12 Monate befristet, sie kann um weitere 12 Monate verlängert werden oder geht in die normale Voll-Mitgliedschaft über. Bei sofort anschließendem Übergang in die Voll-Mitgliedschaft werden 250,00 EURO je Beitragsjahr - höchstens 500,00 EURO - auf die Aufnahmegebühr angerechnet) |
1300,00 EURO |
| Jugendliche Mitglieder bis einschl. dem 17. Lebensjahr |
30,00 EURO |
| Jugendliche Mitglieder vom 18.-21. Lebensjahr in Ausbildung |
65,00 EURO |
| Jugendliche Mitglieder vom 22.-26. Lebensjahr in Ausbildung |
95,00 EURO |
| Jugendliche und Junioren in Ausbildung bis zum 26. Lebensjahr (ohne Elternmitgliedschaft) Passive Mitgliedschaft |
130,00 EURO 200,00 Euro |
| Fernmitgliedschaft 487,50 € (1. Wohnsitz mind. 100 km vom GC Verden entfernt) Anfrage stellen Sie bitte im Sekretariat Firmenmitgliedschaft p.P 500,00 € (min. 3 Mitgliedschaften; Keine Aufnahmegebühr, max. 2 Jahre pro Mitarbeiter) Anfrage stellen Sie bitte im Sekretariat |
Beim Aufnahmeantrag jugendlicher Antragsteller ist die zustimmende Unterschrift des erziehungsberechtigten Club-Mitgliedes erforderlich. Jugend- und Junioren-Mitglieder zahlen die zum Beitrittszeitpunkt geltende Aufnahmegebühr erst mit Eintritt der Volljährigkeit bzw. Beendigung der Ausbildung.



